Landratswahl: Gericht lehnt Eilantrag von AfD-Politiker Sichert ab
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt. Der zuständige Wahlausschuss hatte Sichert zuvor von der Wahl ausgeschlossen, da Zweifel an dessen Verfassungstreue bestünden. Mit der gerichtlichen Entscheidung bleibt die Entscheidung des Wahlausschusses vorerst bestehen. Sichert wollte mit dem Eilverfahren eine Zulassung zur Wahl erzwingen, scheiterte jedoch mit diesem Vorhaben. Die rechtliche Auseinandersetzung um die Kandidatur des AfD-Politikers ist damit vorerst zugunsten des Wahlausschusses entschieden, wobei eine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren noch ausstehen könnte.
In drei Punkten
- ✓Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag von Martin Sichert gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl abgelehnt.
- ✓Der Wahlausschuss hatte Sichert zuvor aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Wahl ausgeschlossen.
- ✓Durch die Entscheidung des Gerichts bleibt der Ausschluss des AfD-Politikers von der Wahl im Landkreis Friesland bestehen.
Warum das wichtig ist
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt. Der zuständige Wahlausschuss hatte Sichert zuvor von der Wahl ausgeschlossen, da Zweifel an dessen Verfassungstreue bestünden. Mit der gerichtlichen Entscheidung bleibt die Entscheidung des Wahlausschusses vorerst bestehen. Sichert wollte mit dem Eilverfahren eine Zulassung zur Wahl erzwingen, scheiterte jedoch mit diesem Vorhaben. Die rechtliche Auseinandersetzung um die Kandidatur des AfD-Politikers ist damit vorerst zugunsten des Wahlausschusses entschieden, wobei eine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren noch ausstehen könnte.